Förderungen


Förderung im Rahmen von Schulveranstaltungen (Familienförderung)

 

Art der Veranstaltung:

Kosten für die Teilnahme an der Veranstaltung

(von den Eltern zu tragen): 

Förderung durch die Gemeinde: 

Sportwochen (-tage) 1)

bis € 200,-- 2) 

€ 50,-- 3) 

 

über € 200,--

€ 100,-- 3) 

Städtereisen 1)

bis € 200,-- 2)

€ 50,-- 3)

 

über € 200,--

€ 100,-- 3)

Sprachreisen 1)

 

€ 150,-- 3)

1) Pro Schüler und Kalenderjahr kann lediglich eine der genannten Förderungen beansprucht werden.

 

2) Sollten die Kosten für die Teilnahme an der Schulveranstaltung unter der Höhe der möglichen Förderung liegen, entfällt die

    Förderung zur Gänze.

 

3) Als Nachweis für die Teilnahme an der Schulveranstaltung und Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist von den

    Eltern die Einzahlungsbestätigung an die Schule bei der Gemeinde vorzulegen.


Babypaket (Familienförderung)

Für Neugeborene wird anstatt der Ausfolgung eines Babypaketes eine Familienförderung in der Form gewährt, dass pro Kind ein Scheck im Werte von € 60,-- an die Eltern übergeben wird.

 


Besamungszuschuss

€ 15,26 pro Besamung nach Vorlage der Besamungsscheine.

 


Biomasse

€ 545,-- pro Anlage

 


Blumenschmuck

Jährliche Durchführung eines Blumenschmuckwettbewerbes.
Jährliche Fach- und Diavorträge.
An die drei erstplazierten jeder Kategorie werden Gutscheine von Gärtnereien im Rahmen einer Siegerehrung überreicht.

 


Fahrtechnikkurs

Aufgrund des Mehrphasenführerscheines und der damit verbundenen Mehrkosten fördert die Gemeinde Oberweg den Fahrtechnikkurs einmalig mit € 30,-- gegen Vorlage der Kursbestätigung und Einzahlungsbestätigung.

 


Geburtstagsehrungen

Warengutscheine - ab dem 70. Geburtstag alle fünf Jahr
                                   ab dem 90. Geburtstag jährlich

 


Grundsteuerbefreiung

Rechtsgrundlage: Grundsteuerbefreiungsgesetz 1976 i.d.g.F.

 

Nach Bezug eines Wohnhauses kann die Grundsteuerbefreiung beim Gemeindeamt beantragt werden.


Höhe: zwischen 70% und 80% der Grundsteuer

 


Heizkostenzuschuss

Zweck des Zuschusses ist es, einkommensschwache Oberweger Haushalte finanziell zu unterstützen.
Der Heizkostenzuschuss wird all jenen ausbezahlt, welche die Voraussetzungen für die Gewährung des Landesheizkostenzuschusses erfüllen (diese Voraussetzungen und Haushaltseinkommensgrenzen werden jährlich durch die Steiermärkische Landesregierung beschlossen).


Höhe: € 70,-- (unabhängig vom verwendeten Brennstoff)

 

nach Vorlage der Überweisungsbestätigung bzw. des Auszahlungsbeleges des Landesheizkostenzuschusses oder Vorlage des Bescheides über die Zuerkennung der Wohnbeihilfe NEU (der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark ist für Bezieher der Wohnbeihilfe NEU abgegolten).

 
Anmerkung:
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann unter Beibringung von Einkommensnachweisen aller im Haushalt lebenden Personen während der vom Land Steiermark festgelegten Zeiträume (meist Mitte Oktober bis 31.12. jedes Jahres) und während der Amtsstunden im Gemeindeamt Oberweg beantragt werden.

 


Hochdruckreiniger

Leihgebühr pro angefangener halber Stunde: € 7,50

 


Holzspalter

Leihgebühr für einen Tag:                € 10,--
Leihgebühr für einen halben Tag:  €   5,--

 


Goldene Hochzeit

Warengutschein und Billet

 


Schikurs

Jährliche Durchführung eines Schikurses für Oberweger Kinder im Alter zwischen fünf und zehn Jahren.


Leistungen:
Übernahme der Kosten für Busfahrt zum und vom Schilift, Schilehrer, Pausengetränke, Snacks, Lift und Siegerehrung nach dem Abschlussrennen.


Unkostenbeitrag für Eltern pro Kind: € 30,--

 


Schwimmkurs

Jährliche Durchführung eines Schwimmkurses im Hallenbad Judenburg für Oberweger Kinder im Alter zwischen fünf und zehn Jahren.


Leistungen:
Übernahme der Kosten für Eintritt, Schwimmlehrer und Abschlussfeier am letzten Kurstag.


Unkostenbeitrag für Eltern pro Kind: € 20,--

 


Senioren

Ab dem 65. Lebensjahr:


Weihnachtszuwendung in Form eines Warengutscheines (Übergabe im Rahmen der jährlich stattfindenden Seniorenweihnachtsfeier).


Jährlicher Seniorenausflug.


Seniorenurlaubsaktion - Land/Gemeinde


Taxi-Gutscheinaktion: sechs Taxi-Gutscheine pro Monat für Oberweger Seniorinnen und Senioren, die keinen PKW besitzen und kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen können.
Der Wert eines Gutscheines entspricht dem halben Preis für eine Taxi-Fahrt von Oberweg nach Judenburg.

 


Solaranlagen

€ 29,07 pro m²
Maximal geförderte Fläche: 10m² (€ 290,70)

 


Unimog

Gebühr für die Bereitstellung des Unimog mit einem Fahrer:
€ 40,-- pro angefangener Stunde

 


Unimog-Anhänger

Leihgebühr für einen Tag:                € 15,--
Leihgebühr für einen halben Tag:  €   7,50